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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI B 229/01 |
§§: | EStG § 3 Nr. 12, EStG § 3 c |
Schlagwörter | Aufwandsentschädigung, Werbungskosten, Beitrittsgebiet, Beamte, öffentlicher Dienst, Buschzulage, wirtschaftlicher Zusammenhang |
Rechtsfrage: | Sind steuerfreie Aufwandsentschädigungen, die Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst für eine Tätigkeit im Beitrittsgebiet erhalten haben, mit Werbungskosten zu verrechnen? |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 27.08.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 706/97 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1539 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 82 10 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.03.2002 |
Erledigungs-Az: | VI B 229/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: VI R 34/02 - erledigt durch BFH-Urteil vom 9.8.2002 - VI R 34/02 |