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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 95/02 |
§§: | EStG § 32 Abs. 6 Satz 1, BGB § 1612 b, EStG § 32 Abs. 6 Satz 3 Nr. 1, EStG § 31 |
Schlagwörter | Kindergeld, Österreich, Kinderfreibetrag, Günstigerprüfung |
Rechtsfrage: | Anspruch des im Inland lebenden Elternteils auf den Kinderfreibetrag, wenn er für das im Ausland beim anderen Elternteil lebende Kind Unterhalt zahlt, der andere Elternteil im Ausland eine dem Kindergeld vergleichbare Leistung erhält und sich diese Leistung nach der Rechtsordnung des ausländischen Staates nicht auf die Höhe des vom Elternteil im Inland geschuldeten Unterhalts auswirkt (hier: Familienbeihilfe in Österreich)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 24.10.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 4529/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 12 74 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.03.2003 |
Erledigungs-Az: | VIII R 95/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 41 71 |