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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 21/16 (BFH)
§§: UStG § 10 Abs. 2 Satz 2, UStG § 10 Abs. 2 Satz 3, UStG § 3 Abs. 12 Satz 1
Schlagwörter Bemessungsgrundlage, Tausch, Preisnachlass, Gebrauchtwagen, Gemeiner Wert
Rechtsfrage: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von verdeckten Preisnachlässen im Zusammenhang mit sog. Streckengeschäften im Gebrauchtwagenhandel: Kommt bei sog. Streckengeschäften im Gebrauchtwagenhandel eine Minderung der Bemessungsgrundlage für die Lieferungen des Unternehmers an seine Kunden im Rahmen eines Tausches mit Baraufgabe um die Verluste, die später mit der Weiterveräußerung der in Zahlung genommenen Gebrauchtfahrzeuge für den Unternehmer entstanden sind, in Betracht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.05.2016
Vorinstanz/AZ: 11 K 10290/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 00 85
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.04.2018
Erledigungs-Az: XI R 21/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 08 25