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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 41/12 (BFH) |
§§: | AO § 71, AO § 374 |
Schlagwörter | Branntweinsteuer, Haftung, Steuerhehlerei |
Rechtsfrage: | Haftung für Branntweinsteuer wegen Ankaufs von Branntwein, der in einer ohne Genehmigung betriebenen Brennerei hergestellt worden ist. Ist bei der Anwendung des Grundsatzes der anteiligen Tilgung auf die Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Steuerschulden abzustellen? Durfte sich das FG, trotz Einwendungen gegen die Feststellungen im strafgerichtlichen Verfahren, ohne Beiziehung dieser Akten diese Feststellungen zu eigen machen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 17.10.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1520/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 12 86 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.04.2014 |
Erledigungs-Az: | VII R 41/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 19 73 |