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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 8/99
§§: EStG § 15 Abs 1 Nr 2, AO 1977 § 41, AO 1977 § 42, EStG § 4 Abs 1 S 2, FGO § 60 Abs 3
Schlagwörter Gesellschafterforderung, Gesellschafterdarlehen, Forderungsverkauf, Gewinnverwirklichung, Scheingeschäft, Missbrauch, Passivierung
Rechtsfrage: GmbH und KG als Kommanditisten einer bilanziell überschuldeten GmbH & Co. KG: 1. Ist nach dem Ausscheiden der KG ein unter dem Nennwert erfolgter Verkauf von Gesellschafterforderungen der KG bzw. der GmbH gegenüber der GmbH & Co. KG (an einen Gesellschafter der GmbH) steuerlich anzuerkennen oder ist die Übertragung der Gesellschafterforderungen als Scheingeschäft bzw. Gestaltungsmissbrauch zu behandeln? Sind die Gesellschafterdarlehen bei der GmbH & Co. KG weiter mit den Nennbeträgen zu passivieren oder ist der Differenzbetrag zu den bei der Forderungsübertragung vereinbarten Beträgen gewinnerhöhend aufzulösen? 2. Hätte das FG die GmbH zum Verfahren der GmbH & Co. KG notwendig beiladen müssen? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 19.11.1998
Vorinstanz/AZ: 3 K 282/89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.03.2000
Erledigungs-Az: VIII R 8/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 59 30