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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 5/07
§§: BewG § 22 Abs. 1, BewG § 27
Schlagwörter Wertfortschreibung, Tatsächliche Verhältnisse, Ertragsminderung, Grundsteuer, Verfassung, Einheitsbewertung
Rechtsfrage: Wertfortschreibung für ein nur noch teilweise vermietbares Geschäftsgrundstück: Hat sich im Streitfall die Geschäftslage geändert, die als Änderung des tatsächlichen Zustands eine Wertfortschreibung erlaubt, oder liegt lediglich eine strukturell bedingte Ertragsminderung vor, die bewertungsrechtlich keine Wertfortschreibung zulässt? Sind die Vorschriften über die Einheitsbewertung und Grundsteuer trotz der lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkte verfassungsgemäß? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 21.12.2006
Vorinstanz/AZ: 11 K 3260/05 BG
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 21 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.07.2008
Erledigungs-Az: II R 5/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 43 53