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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 75/01 |
§§: | EStG § 50 a, EGV Art. 50, GG Art. 3 |
Schlagwörter | Steuerabzug, Haftung, Künstler, Musiker, Beschränkte Steuerpflicht, Gemeinschaftsrecht, Verfassungsmäßigkeit, Diskriminierungsverbot, Dienstleistungsfreiheit |
Rechtsfrage: | Durfte das FA eine inländische GmbH als Vergütungsschuldnerin für die Steuerabzugsbeträge beschränkt steuerpflichtiger Musiker nach § 50 a Abs. 5 EStG i.V.m. § 73 g EStDV in Haftung nehmen oder verstoßen die gesetzlichen Regelungen gegen Gemeinschaftsrecht (u.a. Diskriminierungsverbot, Dienstleistungsfreiheit) und das Grundgesetz (u.a. Gleichheitsgrundsatz)? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 26.07.2001 |
Vorinstanz/AZ: | II 377/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 82 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.11.2004 |
Erledigungs-Az: | I R 75/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 18 24 |