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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 79/02 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Tantieme, Gewinntantieme, Bemessungsgrundlage, Fremdvergleich, Angemessenheit, Gesellschaftergeschäftsführer, Verlustvortrag |
Rechtsfrage: | Nichteinbeziehung von Verlustvorträgen in die Bemessungsgrundlage für Gewinntantiemen: Hält die Nichteinbeziehung von Verlustvorträgen in die Bemessungsgrundlage für Gewinntantiemen an die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH dem Fremdvergleich statt, zumal wenn niedrige Prozent-Ansätze vom Jahresüberschuss eine Gewinnabsaugung ausschließen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 22.10.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 35/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 28 13 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.04.2003 |
Erledigungs-Az: | I R 79/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |