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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-465/07 (EuG)
§§: EG Art. 87, Art. 88
Schlagwörter Subventionskontrolle, EG, EU, Polen, Beihilfe, Stahlsektor
Rechtsfrage: Ist Art. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 3 der Entscheidung der Kommission vom 23.10.2007 über die staatliche Beihilfe Nr. C 23/2006 (ex NN 35/2006), die Polen dem Stahl herstellenden Technologie-Buczek-Konzern gewährt hat, nichtig? Ist Art. 4 und Art. 5 der Entscheidung der Kommission vom 23.10.2007 über die staatliche Beihilfe Nr. C 23/2006 (ex NN 35/2006), die Polen dem Stahl herstellenden Technologie-Buczek-Konzern gewährt hat, insoweit nichtig, als sie die Rückforderung der in Art. 1 der Entscheidung genannten Beihilfe betreffen?
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2008 Nr. C 64 S. 41
Erledigungs-Vermerk: Streichung der Rechtssache