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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 10/21 (BFH) |
§§: | UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStAE Abschn. 15.19 Abs. 2 |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Gemeinde, Unmittelbarer Zusammenhang, Betrieb gewerblicher Art |
Rechtsfrage: | Vorsteuerabzug aus den Kosten für die Errichtung einer Hängeseilbrücke: Besteht zwischen der Errichtung einer Hängeseilbrücke und den umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen aus der Bereitstellung von Parkplätzen durch eine Ortsgemeinde ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang, so dass die Ortsgemeinde den Vorsteuerabzug aus den Kosten für die Errichtung der Hängeseilbrücke - insbesondere aus den Bau- und Planungskosten der Hängeseilbrücke sowie teilweise aus den Kosten für ein Besucherzentrum und den Kosten für Erstellung und Betrieb einer Internetseite - geltend machen kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 23.02.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1311/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 05 90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.10.2021 |
Erledigungs-Az: | XI R 10/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 03 77 |