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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 9/21 (BFH) |
§§: | EStG § 90 Abs. 3 a, EStG § 96 Abs. 1 Satz 1, AO § 37 Abs. 2 |
Schlagwörter | Altersvorsorgezulage, Rückforderung, Fehler |
Rechtsfrage: | Wie sind Rückforderungsfälle von zu Unrecht gezahlten Altersvorsorgezulagen nach Einführung des § 90 Abs. 3 a EStG ab dem 1.1.2018 zu würdigen? Ist ein Rückgriff auf § 37 Abs. 2 AO weiterhin zulässig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 12.04.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 15171/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 16 03 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.08.2023 |
Erledigungs-Az: | X R 9/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 15 33 |