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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 72/07 (BFH) |
| §§: | AStG § 12, EStG § 34 c, AO § 237 |
| Schlagwörter | Anrechnung, Ausländische Steuer, Aussetzungszinsen |
| Rechtsfrage: | Behandlung von Steueranrechnungsbeträgen i.S.d. § 12 AStG bei der Berechnung von Aussetzungszinsen sowie Begriffsbestimmungen für die Zinsberechnung nach § 237 AO. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Nürnberg |
| Vorinstanz/Datum: | 02.03.2006 |
| Vorinstanz/AZ: | VII 158/2003 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 04.06.2008 |
| Erledigungs-Az: | I R 72/07 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 41 11 |