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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 15/08
§§: KStG § 8 Abs. 1, EStG § 10 d, AO § 169 Abs. 1 Satz 1, AO § 181 Abs. 1, AO § 181 Abs. 5, EStG § 52 Abs. 25
Schlagwörter Ablaufhemmung, Verlustfeststellung, Verjährung
Rechtsfrage: Ablaufhemmung für eine Verlustfeststellung durch § 181 Abs. 5 AO? Anwendbarkeit von § 10 d Abs. 4 Satz 6 EStG i.d.F. des JStG 2007 für nach Ablauf der Verlustfeststellungsfrist aber vor Inkrafttreten des JStG 2007 beantragte Verlustfeststellung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 11.12.2007
Vorinstanz/AZ: 13 K 1179/06
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 546
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 13 19
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.02.2009
Erledigungs-Az: I R 15/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 29 13