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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 16/16 (BFH) |
§§: | EStG § 5 a Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Tonnagebesteuerung, Personengesellschaft, Hilfsgeschäft, Verlustausgleich |
Rechtsfrage: | Umfasst das Ausgleichsverbot für vor Indienststellung des Handelsschiffs erwirtschaftete Verluste gemäß § 5 a Abs. 3 Satz 2 EStG bei einer zunächst als Vorratsgesellschaft gegründeten und zu dem Zweck, bei sich bietender günstiger Gelegenheit den Bau eines Schiffs in Auftrag geben oder ein Schiff erwerben zu können, vorgehaltenen Personengesellschaft auch allgemeine Verwaltungskosten, die in der Zeit vor der Bestellung des Schiffs angefallen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 11.02.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 171/15 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 889 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 10 49 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.06.2018 |
Erledigungs-Az: | IV R 16/16 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 11 64 |