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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-468/15 P (EuGH)
§§: DVO (EU) Nr. 1138/2011 Art. 1, VO (EU) Nr. 1138/2011 Art. 2
Schlagwörter Antidumpingzoll, Ausfuhrpreis, Berichtigung, EG, EU, Ermessen, EU, Fettalkohol, Gemisch, Gewinn, Gewinnspanne, Gleichheit, Indien, Indonesien, Malaysia, Nachweis, Nichtigkeit, Normalwert, Provision, Singapur, Tochtergesellschaft, Wirtschaftliche Einheit, Zoll, Zuständigkeit
Rechtsfrage: Rechtsmittel eingelegt von der PT Perindustrian dan Perdagangan Musim Semi Mas (PT Musim Mas) gegen das EuG-Urteil vom 25.6.2015 T-26/12. Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das Rechtsmittel für zulässig und begründet zu erklären; - das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 27.6.2015 in der Rechtssache T-26/12, PT Perindustrian dan Perdagangan Musim Semi Mas (PT Musim Mas)/Rat, aufzuheben; - selbst endgültig zu entscheiden, den von ihr vor dem Gericht gestellten Anträgen stattzugeben und infolgedessen die gegen sie gemäß der DVO (EU) Nr. 1138/2011 des Rates vom 8.11.2011 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Fettalkohole und ihrer Gemische mit Ursprung in Indien, Indonesien und Malaysia und der DVO (EU) Nr. 1241/2012 des Rates vom 11.12.2012 zur Änderung der DVO Nr. 1138/2011 festgesetzten Antidumpingzölle für nichtig zu erklären; - dem Rat und den Streithelferinnen neben deren eigenen Kosten sämtliche ihr im vorliegenden Verfahren und im Verfahren vor dem Gericht entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 27.06.2015
Vorinstanz/AZ: Rs T-26/12
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2015 Nr. C 354 S. 27
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 26.10.2016
Erledigungs-Az: Rs C-468/15 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 25 33