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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 8/14 (BFH) |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, EStG § 22 Nr. 1, ZPO § 323 |
Schlagwörter | Dauernde Last, Leibrente, Hofübergabe, Landwirtschaft, Änderung, Versorgungsleistung |
Rechtsfrage: | Stellen die auf Grund des Hofübergabevertrages vom Kläger monatlich zu zahlenden Beträge in voller Höhe eine dauernde Last oder in Höhe des Ertragsanteils eine Rente dar, wenn er als Gegenleistung seinen Eltern ein lebenslanges unentgeltliches Wohnungs- und Mitbenutzungsrecht an einem ebenfalls übertragenen Wohnhaus eingeräumt und sich zur Übernahme der Gemeinkosten des Hauses verpflichtet hat, obgleich diese Verpflichtungen ruhen, sollten die Eltern sich aus medizinischen Gründen in einem Krankenhaus, Altersheim, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung befinden? - Abweichung zum BFH-Beschluss vom 9.5.2007 X B 162/06, BFH/NV 2007 S. 1501 = SIS 07 24 09? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 15.01.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2355/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 09 75 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.11.2016 |
Erledigungs-Az: | X R 8/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 06 21 |