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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-674/18 (EuG)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 1, AEUV Art. 108 Abs. 3
Schlagwörter EG, EU, Beihilfe, Nichtigkeit, Atomgesetz
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - das Schreiben der Europäischen Kommission vom 4.7.2018 im Beihilfenverfahren State aid SA.51169 (2018/PN) - 16 Atomgesetz-Änderungsgesetz (16. AtG-Novelle) für nichtig zu erklären; - der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2019 Nr. C 25 S. 51
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 11.07.2019
Erledigungs-Az: Rs T-674/18