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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 19/13 (BFH)
§§: DBA-Frankreich, DBA-Österreich, EStG § 39 d Abs. 3 Satz 4, EStG § 39 b Abs. 6, EStG § 19
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Grenzgänger, Drittstaat, Steuerabzug, Arbeitslohn
Rechtsfrage: Steht der Bundesrepublik Deutschland das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu, wenn sich der Familienwohnsitz des im Inland tätigen Arbeitnehmers, der arbeitstäglich zu seinem Zweitwohnsitz in Frankreich zurückkehrt, in Österreich befindet? Steht die doppelte Ansässigkeit in Österreich und Frankreich der Anwendung der Grenzgängerregelung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 26.09.2012
Vorinstanz/AZ: 2 K 776/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 12 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.11.2014
Erledigungs-Az: I R 19/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 01 32