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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 46/07 (BFH) |
§§: | AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4 |
Schlagwörter | Rückwirkendes Ereignis, Kirchensteuer, Erstattung, Sonderausgabe |
Rechtsfrage: | Kirchensteuererstattung als rückwirkendes Ereignis: Ist eine Änderung des Sonderausgabenabzugs nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO insoweit ausgeschlossen, als es um Sonderausgaben geht, deren Erstattung im Zeitpunkt der Veranlagung (hier aufgrund des dem FA bekannten Kirchenaustritts im Vorjahr) absehbar war, weil es insoweit von vornherein an einer wirtschaftlichen Belastung gefehlt habe? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 23.04.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 2439/05 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 1052 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 22 56 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.09.2008 |
Erledigungs-Az: | X R 46/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 38 61 |