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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 69/07 (BFH)
§§: InvZulG 1999 § 3 Abs. 1 Satz 3, InvZulG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, InvZulG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, BGB § 675, InvZulG § 5
Schlagwörter Kumulationsverbot, Bauherr, Herstellung, Geschäftsbesorgungsvertrag, Bauträger, Modernisierung
Rechtsfrage: Kauf von modernisierten Wohnungen zum Festpreis, für die der Bauträger (nur Geschäftsbesorger?) bereits Investitionszulage (nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und/oder Nr. 3 InvZulG 1999) erhalten hat: Wer ist bei einem Bauträgervertrag Hersteller der Modernisierungsarbeiten i.S. des § 3 InvZulG 1999? Besteht für den Erwerber nur eine nachrangige Investitionszulage-Berechtigung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 15.02.2006
Vorinstanz/AZ: 2 K 2610/03
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 921
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 22 12
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.02.2010
Erledigungs-Az: III R 69/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 13 16