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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 35/12 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4
Schlagwörter Betriebsstätte, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Hochschulstudium, Entfernungspauschale
Rechtsfrage: Handelt es sich bei einer Fachhochschule für die Dauer eines von vornherein auf vier Jahre begrenzten Ingenieurstudiums einer ausgebildeten technischen Zeichnerin, die nur in sehr geringem Umfang als solche an ihrem Wohnsitz tätig ist, um eine Betriebsstätte, so dass Aufwendungen für die im Durchschnitt 2-mal wöchentlich zurückgelegten Wege zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte nur nach Maßgabe des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 2 EStG zu berücksichtigen sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 04.01.2012
Vorinstanz/AZ: 4 K 211/11
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 498
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 05 39
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2014
Erledigungs-Az: VIII R 35/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache