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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 11/10 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 3 c Abs. 1, EStG § 3 Nr. 13
Schlagwörter Verpflegungsmehraufwand, Soldat, Trennungsgeld
Rechtsfrage: Verpflegungsmehraufwand von Soldaten auf Dienstreise: Sind die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen nicht nur um das ausgezahlte, sondern auch um das auf Grund Teilnahme an der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Gemeinschaftsverpflegung einbehaltene Trennungsgeld zu kürzen (gegen BFH-Urteil vom 13.12.2007 VI R 73/06, BFH/NV 2008 S. 936)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 02.09.2009
Vorinstanz/AZ: 7 K 303/06
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 716
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 10 99
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.03.2011
Erledigungs-Az: VI R 11/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 18 32