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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 35/10 (BFH)
§§: EStG § 8 Abs. 2, EStG § 19 a Abs. 8
Schlagwörter Aktie, Arbeitslohn, Freigrenze
Rechtsfrage: Gratisaktie als Arbeitslohn: Findet die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG (1999) von 50 DM auch auf die unentgeltliche Überlassung einer Gratisaktie an Arbeitnehmer Anwendung oder wird die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG (1999) durch die Sonderregelung des § 19 a Abs. 8 EStG verdrängt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 16.04.2010
Vorinstanz/AZ: 3 K 4569/07 L
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 20 24
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.07.2011
Erledigungs-Az: VI R 35/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 29 43