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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 22/02 |
§§: | EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 |
Schlagwörter | Entnahme, Gewinnrealisierung, Verdeckte Einlage, Betriebsaufspaltung |
Rechtsfrage: | Führt die unentgeltliche Übertragung von zum Betriebsvermögen gehörenden GmbH-Anteilen auf eine Betriebskapitalgesellschaft (verdeckte Einlage) im Rahmen einer bestehenden Betriebsaufspaltung zu keinem Entnahmegewinn im Besitzeinzelunternehmen, weil die stillen Reserven steuerverhaftet bleiben oder liegt eine mit dem Teilwert zu erfassende gewinnrealisierende Entnahme "zu betriebsfremden Zwecken" vor? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 11.04.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 3706/98 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 70 05 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.07.2005 |
Erledigungs-Az: | X R 22/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 41 64 |