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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 29/12 (BFH) |
§§: | EStG § 10 d, EStG § 26 a Abs. 3, EStDV § 62 d Abs. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Verlustentstehung, Verhältnismäßigkeit, Verlustverrechnung, Ehegatten |
Rechtsfrage: | Kann die Finanzverwaltung zu Recht aus § 62 d Abs. 2 Satz 2 EStDV den allgemeinen Rechtsgedanken ableiten, dass auch bei - durchgehender- Zusammenveranlagung verbleibende negative Einkünfte von Ehegatten für den Verlustvortrag nach dem Verhältnis aufzuteilen sind, in dem die auf die einzelnen Ehegatten entfallenden Verluste im Veranlagungszeitraum der Verlustentstehung zueinander stehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 20.04.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1027/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 20 72 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |