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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 12/19 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 4, EStG § 9 Abs. 4 a, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 a
Schlagwörter Erste Tätigkeitsstätte, Zuordnung, Außendienst, Verpflegungsmehraufwand, Weiträumiges Tätigkeitsgebiet, Zustellung
Rechtsfrage: Welche Anforderungen sind an eine erste Tätigkeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG zu stellen (hier: angestellter Postzusteller)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 03.05.2018
Vorinstanz/AZ: 6 K 1031/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 13 03
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.09.2020
Erledigungs-Az: VI R 12/19 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 21 21