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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-196/10 (EuGH) |
§§: | KN Position 2208 |
Schlagwörter | EG, EU, Tarifierung, Einreihung, Bier |
Rechtsfrage: | Ist die Kombinierte Nomenklatur i.d.F. der VO (EG) Nr. 2031/2001 sowie i.d.F. der VO (EG) Nr. 1832/2002 dahin auszulegen, dass eine als "malt beer base" bezeichnete Ware mit einem Alkoholgehalt von etwa 14 % vol., die aus gebrautem Bier gewonnen wurde, das geklärt und sodann einer Ultrafiltration unterzogen wurde, durch die Inhaltsstoffe wie Bitterstoffe und Proteine ausgedünnt wurden, in die Position 2208 einzureihen ist? |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 07.04.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2615/09 VBr |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 17 08 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 14.07.2011 |
Erledigungs-Az: | Rs C-196/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 26 55 |