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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 12/14 (BFH) |
§§: | EStG § 7 g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 4 Abs. 1, EStDV § 60 Abs. 2, InvZulG § 4 Satz 1 |
Schlagwörter | Investitionsabzugsbetrag, Betriebsvermögen, Betriebsgröße, Investitionszulage, Aktivierung, Antragstellung |
Rechtsfrage: | Ist ein Anspruch auf Investitionszulage bereits im Jahr der Investition zu aktivieren, auch wenn die Zulage erst im Folgejahr beantragt wird? Gehört der Anspruch zum Betriebsvermögen im Sinne des für den Investitionsabzugsbetrag maßgeblichen Größenmerkmals? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 25.09.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 947/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 22 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.08.2017 |
Erledigungs-Az: | IV R 12/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 20 07 |