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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 10/14 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 3 Satz 4 |
Schlagwörter | Gewerblich geprägte Personengesellschaft, Überschussrechnung, Gold, Anschaffungskosten, Betriebsausgabe, Anlagevermögen, Umlaufvermögen |
Rechtsfrage: | Gehören Goldbarren, die eine gewerblich geprägte Personengesellschaft im Rahmen ihrer vermögensverwaltenden Tätigkeit mit Veräußerungsabsicht erwirbt, zu ihrem nicht abnutzbaren Anlagevermögen mit der Folge, dass die Anschaffungskosten gemäß § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 15.01.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 2321/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 12 35 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.01.2017 |
Erledigungs-Az: | IV R 10/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 06 27 |