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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 42/13 (BFH)
§§: DBA-Indonesien Art. 19 Abs. 3, EStG § 19 Abs. 1, EStG § 1 Abs. 1
Schlagwörter Doppelbesteuerung, Arbeitslohn, Fachkraft, Kassenstaatsprinzip
Rechtsfrage: Steht Deutschland das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu, die der unbeschränkt steuerpflichtige Kläger als Arbeitnehmer eines bundeseigenen Unternehmens in Indonesien bezogen hat? Auslegung der Entwicklungshilfeklausel im Art. 19 Abs. 3 DBA-Indonesien. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 25.04.2013
Vorinstanz/AZ: 2 K 756/10
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 1137
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 18 54
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.07.2015
Erledigungs-Az: I R 42/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 25 55