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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 60/09 (BFH)
§§: UStG 1999 § 12 Abs. 2 Nr. 4, UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1, UStR 2000 Abschn. 4
Schlagwörter Mitgliedsbeitrag, Steuerbarkeit, Ermäßigter Steuersatz, Schweinemastbetrieb
Rechtsfrage: 1. Sind Mitgliedsbeiträge, die eine in allen Fragen der Schweineproduktion betreuende und beratende Genossenschaft von Landwirten vereinnahmt, Entgelte für steuerbare Umsätze gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999, wenn die Landwirte mit der Zahlung der Beiträge konkrete Individualinteressen verfolgen, weil die sich in Grundbeitrag, sog. Zeitaufwandsbeitrag und sog. Tiermengenbeitrag aufteilenden Einzelbeiträge nicht lediglich dazu bestimmt sind, die Genossenschaft ganz allgemein in die Lage zu versetzen, ihren satzungsgemäßen Aufgaben zu genügen? - 2. Unterliegen die auf Mastbetriebe entfallenden Mitgliedsbeiträge dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG, wenn die von der Genossenschaft erbrachte einheitliche Leistung der Beratung und Betreuung vordergründig der auf den Betrieb des Mästers abgestimmten Beratung in Fragen der Produktion und Wirtschaftlichkeit und nicht der Förderung der Tierzucht, der Prüfung von Qualität und Leistung in der Tierzucht sowie der Feststellung und Steigerung des erblich bedingten Leistungspotentials der Schweine dient? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 06.10.2009
Vorinstanz/AZ: 15 K 1318/05 U
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 272
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 02 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.12.2010
Erledigungs-Az: V R 60/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 06 92