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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 20/08 (BFH)
§§: AO § 179 Abs. 3, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 a, AO § 175 Abs. 1 Nr. 2, AO § 233 a Abs. 2 a
Schlagwörter Ergänzungsbescheid, Feststellung, Rückwirkendes Ereignis, Zinslauf, Änderung
Rechtsfrage: Kann das Finanzamt die Feststellung, dass eine Änderung nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO aufgrund eines rückwirkenden Ereignisses durchgeführt wurde und in welchem Zeitpunkt dieses eingetreten ist, in einem Ergänzungsbescheid nachholen, da es sich im Hinblick auf die nach § 233 a Abs. 2 a AO bei den Gesellschaftern vorzunehmende Verzinsung um eine im Rahmen des Grundlagenbescheids zu treffende und damit notwendige Feststellung handelt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.04.2007
Vorinstanz/AZ: 2 K 24/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 01 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.03.2009
Erledigungs-Az: IV R 20/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 25 86