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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 43/09 (BFH) |
§§: | AO § 152 Abs. 3 |
Schlagwörter | Verspätungszuschlag, Jahresfrist |
Rechtsfrage: | Verspätungszuschlag zur Einkommensteuer: Kann der Verspätungszuschlag auch noch nach Ablauf einer Jahresfrist gesondert (also unabhängig von der Steuer) festgesetzt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 24.02.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 249/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 16 59 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.04.2010 |
Erledigungs-Az: | IX R 43/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 21 97 |