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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 30/06 |
§§: | AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 2, AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO 1977 § 172 Abs. 1 Satz 1, AO 1977 § 165 Abs. 2 |
Schlagwörter | Erbbaurecht, Rückwirkendes Ereignis, Verjährung, Anlaufhemmung, Änderung |
Rechtsfrage: | Aufhebung eines Erbbaurechts als rückwirkendes Ereignis - Ist auch bei einem vorläufigen Steuerbescheid eine Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 möglich - Verhältnis der Korrekturnormen § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 165 Abs. 2 AO 1977 zueinander - Reichweite der Anlaufhemmung des § 175 Abs. 1 Satz 2 AO 1977? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 24.02.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1961/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 35 54 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.05.2007 |
Erledigungs-Az: | IX R 30/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 21 33 |