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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-47/19 (EuGH)
§§: UStG § 4 Nr. 21, UStG § 4 Nr. 23, RL 2006/112/EG (MwStSystRL) Art. 132 Abs. 1 Buchst. h, RL 2006/112/EG (MwStSystRL) Art. 132 Abs. 1 Buchst. i, RL 2006/112/EG (MwStSystRL) Art. 132 Abs. 1 Buchst. j
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung, Surfkurs, Segelkurs, Schulunterricht, Hochschulunterricht, Sport, Klassenreise
Rechtsfrage: 1. Umfasst der Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts in Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) auch Surf- und Segelunterricht? - Ist es ausreichend, wenn ein solcher Unterricht in mindestens einer Schule oder Hochschule des Mitgliedsstaats angeboten wird? - 2. Ist es für die Annahme eines Schul- oder Hochschulunterrichts i.S. von Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL erforderlich, dass der Unterricht in die Benotung eingeht, oder ist es ausreichend, wenn der Surf- oder Segelkurs im Rahmen einer Veranstaltung der Schule oder Hochschule erfolgt, etwa einer Klassenreise? - 3. Kann sich die Anerkennung einer Surf- und Segelschule als Einrichtung mit vergleichbarer Zielsetzung i.S. von Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL aus den Regelungen des Schul- oder Hochschulrechts ergeben, wonach auch externe Surf- oder Segelkurse Teil des Sportunterrichts oder der Hochschulausbildung von Sportlehrern mit einer Benotung oder einem anderen Leistungsnachweis sind, und/oder einem Gemeinwohlinteresse an sportlicher Betätigung? - Ist für eine solche Anerkennung eine unmittelbare oder mittelbare Kostenübernahme durch die Schule oder die Hochschule für die Kurse erforderlich? - 4. Stellen Surf- oder Segelkurse im Rahmen einer Klassenreise eine eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundene Dienstleistung i.S. von Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL dar; wenn ja, ist dafür eine bestimmte Dauer der Betreuung erforderlich? - 5. Setzt die Formulierung "von Privatlehrern erteilter Schul- und Hochschulunterricht" in Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL voraus, dass der Steuerpflichtige den Unterricht persönlich erteilt?
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 14.12.2018
Vorinstanz/AZ: 6 K 187/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 01 15
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 07.10.2019
Erledigungs-Az: Rs C-47/19
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 18 41