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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 13/17 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, InvStG § 2 Abs. 1 Satz 1, InvStG § 9 |
Schlagwörter | Zwischengewinn, Investmentfonds, Anteil, Negative Einnahme |
Rechtsfrage: | Stellen die bei dem Erwerb von Anteilen an einem luxemburgischen Investmentteilfonds im Jahr 2008 gezahlten Zwischengewinne (mitsamt Ertragsausgleichsbeträgen) negative Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 InvStG dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 17.08.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 3722/13 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 23 65 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.08.2020 |
Erledigungs-Az: | VIII R 13/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 19 68 |