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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 21/18 (BFH) |
§§: | AStG § 1 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1 Satz 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, KStG § 8 b Abs. 3, DBA-Frankreich Art. 5, OECD-MA Art. 9 Abs. 1 |
Schlagwörter | Außensteuerrecht, Doppelbesteuerung, Teilwertabschreibung, Darlehensforderung, Konzern, Sperrwirkung |
Rechtsfrage: | Keine außerbilanzielle Neutralisierung von nach Abkommensrecht zulässigen Teilwertabschreibungen auf Darlehensforderungen: Können Gewinnminderungen durch zulässige Teilwertabschreibungen auf Darlehensforderungen im Konzernverbund, die nach dem im Abkommensrecht (vorliegend in Art. 5 DBA-Frankreich) geregelten Grundsatz des "dealing at arm's length" nicht korrigiert werden dürfen, nicht außerbilanziell nach § 1 Abs. 1 AStG neutralisiert werden, weil das Abkommensrecht insoweit eine Sperrwirkung gegenüber weitergehenden, nationalen Korrekturvorschriften entfaltet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 19.04.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 2115/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 15 19 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.08.2019 |
Erledigungs-Az: | I R 21/18 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 07 25 |