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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 20/06
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, HöfeO § 14, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a
Schlagwörter Kindergeld, Grenzbetrag, Altenteilsleistung, Altenteil
Rechtsfrage: Ist insbesondere aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 11.1.2005 2 BvR 167/02 eine freiwillig begründete Leistungsverpflichtung (hier: Altenteilsleistungen aufgrund Hofübergabevertrag i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG) bei der Berechnung des Grenzbetrages des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 29.11.2005
Vorinstanz/AZ: 13 K 189/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 43 12
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.11.2008
Erledigungs-Az: III R 20/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet