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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 20/02
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5
Schlagwörter Arbeitszimmer, Mittelpunkt, Seelsorger
Rechtsfrage: Zum Tatbestandsmerkmal "Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit" als Voraussetzung für den unbegrenzten Werbungskostenabzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Diakons ohne eigenem Arbeitsplatz, wenn der eigentliche Schwerpunkt der seelsorgerischen Tätigkeit auf den außerhäuslich erbrachten Tätigkeitsfeldern liegt. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 25.01.2002
Vorinstanz/AZ: 7 K 8000/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 527
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 63 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.07.2003
Erledigungs-Az: VI R 20/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 52 53