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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 43/16 (BFH)
§§: BewG § 51 a
Schlagwörter Bewertung, Land- und Forstwirtschaft, Fortschreibung, Personenidentität, Tierhaltung
Rechtsfrage: Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens - Tierhaltungsgemeinschaft i.S.d. § 51 a BewG: 1. Liegt eine Tierhaltungsgemeinschaft in Form einer KG vor, wenn die beteiligten Landwirte zugleich Gesellschafter einer personenidentischen GbR sind, der sie ihren Grund und Boden zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung überlassen haben und die nicht an der KG beteiligte GbR mit Zustimmung der Gesellschafter ausreichend Vieheinheiten auf die KG überträgt? - 2. Kann ein Betrieb allein eine Tierhaltungsgemeinschaft nach § 51 a BewG bilden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.10.2016
Vorinstanz/AZ: 1 K 235/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 02 93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.11.2019
Erledigungs-Az: II R 43/16
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 06 22