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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 115/00 |
§§: | AStG § 10 Abs. 3 Satz 5, EStG § 10 d, BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Zulässigkeit, Bevollmächtigter, Verlustrücktrag, Außensteuerrecht, Billigkeit, Gewinnausschüttung |
Rechtsfrage: | Ist der Verlustrücktrag für eine Zwischengesellschaft i.S. der §§ 7 ff. AStG gemäß § 10 d EStG i.d.F. bis 1993 aus Rechtsgründen oder Billigkeitsgründen in der Weise zu begrenzen, dass kein Ausschüttungsüberschuss entsteht, der nicht zu einer Steuererstattung für die vorangegangenen Jahre führt? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 19.07.2000 |
Vorinstanz/AZ: | VI 303/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 60 91 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.06.2002 |
Erledigungs-Az: | I R 115/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 02 22 |