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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-433/09 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 2006/112/EG Art. 78, Richtlinie 2006/112/EG Art. 79 |
Schlagwörter | EG, EU, Österreich, Kraftfahrzeug, Bemessungsgrundlage, Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe |
Rechtsfrage: | Ist die Republik Österreich, indem sie die Normverbrauchsabgabe in die Bemessungsgrundlage der in Österreich bei der Lieferung eines Kraftfahrzeugs erhobenen Mehrwertsteuer einbezogen hat, ihren Verpflichtungen gemäß den Art. 78 und 79 der RL 2006/112/EG nicht nachgekommen? |
Vorinstanz: | Kommission ./. Österreich |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2010 Nr. C 24 S. 25 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 22.12.2010 |
Erledigungs-Az: | Rs C-433/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 01 59 |