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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 35/15 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 2 a, GrEStG § 16 Abs. 2 Nr. 1, GrEStG § 16 Abs. 5, GrEStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 a
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Aufhebung, Rückabwicklung, Zweijahresfrist, Anzeige
Rechtsfrage: Änderung des Gesellschafterbestandes einer Grundbesitz haltenden Personengesellschaft - Anzeigepflicht: Unterliegt ein Beteiligter bei Verwirklichung eines Erwerbsvorgangs nach § 1 Abs. 2 a GrEStG der Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 Satz 2 GrEStG auch dann, wenn die Voraussetzungen der Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 a GrEStG nicht erfüllt sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 10.04.2014
Vorinstanz/AZ: 8 K 306/11 GrE
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 26 88
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.05.2017
Erledigungs-Az: II R 35/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 11 78