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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 35/04 |
§§: | AO 1977 § 357 Abs. 1, AO 1977 § 357 Abs. 3, AO 1977 § 362 Abs. 1, BGB § 133 |
Schlagwörter | Rechtsmitteleinlegung, Einspruchsrücknahme, Auslegung, Willenserklärung |
Rechtsfrage: | Auslegung eines eingelegten Rechtsmittels: Ist ein Einspruchsschreiben eines fachkundigen Bevollmächtigten (Steuerberater), mit dem ausdrücklich Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid eingelegt wird, ohne eine Begründung oder einen diesbezüglichen Antrag zu stellen, das aber in einem weiteren Absatz einen Erlassantrag der Kirchensteuer enthält, in Bezug auf den Umfang des Einspruchsbegehrens auslegungsfähig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 01.07.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 100/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 37 24 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.01.2007 |
Erledigungs-Az: | IV R 35/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 24 17 |