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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 26/15 (BFH)
§§: GrStG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, GrStG § 3 Abs. 1 Satz 2, GrStG § 3 Abs. 1 Satz 3
Schlagwörter Grundsteuer, Steuerbefreiung, Öffentlich-private Partnerschaft, Erbbaurecht, Rückübertragung, Leasing
Rechtsfrage: Befreiung von der Grundsteuer im Rahmen einer sog. öffentlich-privaten Partnerschaft - Anwendbarkeit von § 3 Abs. 1 Satz 3 GrStG: Sind die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von der Grundsteuer im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft für ein Erbbaurecht, das sich auf ein zu Schulzwecken genutztes Gebäude bezieht, gegeben? Ist der Heimfall des Erbbaurechts gesetzlich geregelt und mit der Voraussetzung der Rückübertragung in § 3 Abs. 1 Satz 3 GrStG vereinbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 10.02.2015
Vorinstanz/AZ: 3 K 1637/13
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 1014
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 14 56
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.12.2017
Erledigungs-Az: II R 26/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 25 70