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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 57/15 (BFH)
§§: GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. e, BGB § 535
Schlagwörter Gewerbeertrag, Hinzurechnung, Miete, Mietvertrag, Anlagevermögen
Rechtsfrage: Handelt es sich bei dem Entgelt für die Überlassung von Ausstellungsflächen in Messehallen um Mietzinsen, die zu einer gewerbesteuerlichen Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG führen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 08.06.2015
Vorinstanz/AZ: 7 K 3250/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 24 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.10.2016
Erledigungs-Az: I R 57/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 26 22