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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 3/18 (BFH)
§§: EStG § 22 Nr. 3, EStG § 11 Abs. 1 Satz 3
Schlagwörter Zahlung, Einkunftsart, Naturschutz
Rechtsfrage: Zur Frage der ertragsteuerlichen Behandlung einer Einnahme für die Zurverfügungstellung eigener Flächen als ökologische Ausgleichsflächen (in Form sog. "Ökopunkte") sowie einer Einnahme für die Übernahme einer Kompensationsverpflichtung für die Beeinträchtigung von Knicks durch Baumaßnahmen einerseits und der zeitlichen Verteilung dieser Einnahmen nach § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG andererseits. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 10.03.2017
Vorinstanz/AZ: 2 K 118/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 07 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.07.2018
Erledigungs-Az: IX R 3/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet --- Im Revisionsverfahren IX R 3/18 wurde durch Beschluss vom 20.7.2018 das Verfahren betreffend Einkommensteuer 2013 abgetrennt; es hat das Az. IX R 19/18 erhalten. Auf die Revision des Klägers hat der BFH das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 10.3.2017 2 K 118/16 aufgehoben, soweit es die Einkommensteuer 2013 betrifft. Der BFH hat insoweit die Sache an das Schleswig-Holsteinische FG zurückverwiesen und diesem die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen (BFH-Urteil vom 20.7.2018 IX R 19/18, NV).
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 16 91