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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-136/00 (EuGH)
§§: EGVtr Art. 6, EGVtr Art. 60, EGVtr Art. 73 b, EGVtr Art. 73 d, EGVtr Art. 92, EG Art. 12, EG Art. 49, EG Art. 50, EG Art. 56, EG Art. 58, EG Art. 87
Schlagwörter Rentenversicherung, EG, Ausland
Rechtsfrage: Verstößt die Beschränkung des Rechts, von der Steuer Altersrentenversicherungsbeiträge abzuziehen, die von Finnland aus im Ausland entrichtet werden, gemäß § 96 Abs. 9 Satz 1 Tuloverolaki gegen den Art. 59 EGVtr (jetzt Art. 49 EG) oder gegen die Art. 6, 60, 73 b 73 d und 92 EGVtr bzw. die entsprechenden neuen Art. 12, 50, 56, 58 und 87 EG?
Vorinstanz: Kuopion Hallinto-oikeus (Finnland)
Vorinstanz/Datum: 22.03.2000
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 2000 Nr. C 176 S. 10
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 03.10.2002
Erledigungs-Az: Rs C-136/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 01 82