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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 46/06
§§: EStG § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6
Schlagwörter Lebensversicherung, Zinsen, Kapitaleinkünfte
Rechtsfrage: Überweisung von Darlehensmitteln i.S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG zunächst auf ein Konto (z.B. Kontokorrentkonto, Sparkonto) des Darlehensnehmers, von dem sodann die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten des begünstigten Wirtschaftsguts bezahlt werden: ist die Steuerunschädlichkeit nur dann zu bejahen, wenn zwischen der Überweisung der Darlehensmittel auf das Konto und der Abbuchung zur Bezahlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten ein Zeitraum von nicht mehr als 30 Tagen liegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 14.09.2006
Vorinstanz/AZ: 11 K 4804/05 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 01 99
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.07.2007
Erledigungs-Az: VIII R 46/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 36 26