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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 22/00
§§: EStG § 52 Abs 15, EStG § 13 Abs 2 Nr 2
Schlagwörter Angemessenheitsgrenze, Gartenfläche, Nutzungswertbesteuerung
Rechtsfrage: In welchem Umfang kann bei Verzicht auf die Nutzungswertbesteuerung Grund und Boden steuerfrei entnommen werden? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 05.10.1999
Vorinstanz/AZ: 8 K 6/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 61 32
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.09.2001
Erledigungs-Az: IV R 22/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 01 23