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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 7/13 (BFH) |
§§: | EStG § 15 b, EStG § 20 Abs. 2 b, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 19 Abs. 4, GG Art. 20 Abs. 3 |
Schlagwörter | Steuerstundungsmodell, Modellhafte Gestaltung, Verrechenbarer Verlust, Rechtsstaat |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei der Gründung einer vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft zum Zweck des Erwerbs einer zu 100% fremdfinanzierten Inhaberschuldverschreibung mit Bonusabrede bei Kopplung des variablen Bonuszins an die Entwicklung eines Indexwertes um ein Steuerstundungsmodell i.S. des § 15 b Abs. 2 EStG, weil aufgrund eines vorgefertigten Konzepts eine modellhafte Gestaltung durch Erzielung steuerlicher Vorteile in Form negativer Einkünfte anzunehmen ist? Verstößt die Vorschrift des § 15 b EStG gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip gefolgerte Bestimmtheitsgebot? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.10.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2343/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 08 52 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.01.2017 |
Erledigungs-Az: | VIII R 7/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 07 87 |