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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 47/04
§§: GrEStG § 8, GrEStG § 9
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Eigentumswohnung, Sanierungskosten, Bemessungsgrundlage, Einheitliches Vertragswerk, Einheitlicher Vertrag
Rechtsfrage: Einheitliches Vertragswerk - Sanierungskosten: Sind die Sanierungskosten nach Erwerb einer gebrauchten Eigentumswohnung in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen, wenn der Erwerber der Wohnung sich im Kaufvertrag verpflichtete, gemeinsam mit den anderen Wohnungseigentümern die Sanierung des Gebäudes auf eigene Kosten vorzunehmen bzw. ausführen zu lassen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 25.02.2004
Vorinstanz/AZ: 3 K 360/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 36 80
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.03.2006
Erledigungs-Az: II R 47/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 30 93