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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 73/00 |
§§: | EStG § 77 Abs. 2, FGO § 139 Abs. 3 |
Schlagwörter | Kosten, Erstattung, Bevollmächtigter, Zuziehung, Kindergeld |
Rechtsfrage: | Auslegung des Begriffs der Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten bei der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung gegen die Kindergeldfestsetzung und der damit verbundenen Erstattung von Kosten im Vorverfahren. Ist die Vorschrift auch bei Selbstverteidigung eines Rechtsanwalts anwendbar? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 09.11.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 2 98 266 K 2 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 273 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 57 04 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.07.2002 |
Erledigungs-Az: | VIII R 73/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 06 41 |