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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 83/98 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 70, AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2, AO 1977 § 155 Abs. 6 |
Schlagwörter | Kindergeld, Rückforderung, Änderung, Grenzbetrag |
Rechtsfrage: | Sind die Vorschriften der Abgabenordnung über die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden auch für die Aufhebung und Änderung von Kindergeldfestsetzungen anzuwenden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen rückwirkend wegen Überschreitung der Einkommensgrenze weggefallen sind oder erlaubt § 70 EStG als lex specialis nur eine Änderung mit Wirkung für die Zukunft?- Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 27.05.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 383/97 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 1177 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.07.2001 |
Erledigungs-Az: | VI R 83/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 13 67 |