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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III B 71/99 |
§§: | EStG § 33 Abs. 1 |
Schlagwörter | Adoptionskosten, außergewöhnliche Belastung |
Rechtsfrage: | Sind Adoptionskosten unfreiwillig kinderloser Eltern auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BFH zur Berücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen für eine homologe künstliche Befruchtung nicht als außergewöhnliche Belastung i.S. von § 33 Abs. 1 EStG anzuerkennen? |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 08.06.1999 |
Vorinstanz/AZ: | II 388/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 1132 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.05.2000 |
Erledigungs-Az: | III B 71/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 60 33 |