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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI B 7/02 |
§§: | EStG § 2 Abs. 3 Satz 3, StEntlG 1999/2000/2002, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3 |
Schlagwörter | Verfassungsmäßigkeit, ernstliche Zweifel, Verlustausgleich |
Rechtsfrage: | Bestehen an der Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 3 Satz 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 insoweit ernstliche Zweifel, als es sich bei den negativen Einkünften um sog. echte Verluste handelt? |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 04.12.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 11 V 3177/01 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 776 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 68 44 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.03.2003 |
Erledigungs-Az: | XI B 7/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 23 67 |