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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 21/16 (BFH)
§§: EStG § 41 c Abs. 3, AO § 164, EStG § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Buchst. b, DBA-Großbritannien Art. 29
Schlagwörter Änderung, Lohnsteuer-Anmeldung, Vorbehalt der Nachprüfung, Lohnsteuerbescheinigung, Veranlagung, Beschränkte Steuerpflicht, Europäische Union, EG, EU
Rechtsfrage: Ist auf Antrag eines beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmers eine Änderung der Lohnsteuer-Anmeldung unter den Voraussetzungen des § 164 Abs. 2 Satz 1 AO auch nach Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung (§ 41 c Abs. 3 EStG) und dessen bestandskräftig durchgeführter Veranlagung ohne Einbeziehung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit möglich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 20.04.2016
Vorinstanz/AZ: 12 K 574/15
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 1351
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 18 03
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision